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Gussasphalt
Ab 2008 Gussasphalt nur noch bei abgesenkten Temperaturen
18.03.2008
Ab 2008 Gussasphalt nur noch bei abgesenkten Temperaturen

1997 wurden in Deutschland erstmals Luftgrenzwerte für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen bei der Heißverarbeitung festgelegt: für die Verarbeitung in Innenräumen 20 mg/mł und für alle übrigen Arbeiten 15 mg/m. In der Folgezeit wurden durch den Gesprächskreis BITUMEN Arbeitsplatzmessungen koordiniert und durch die Bauberufs-genossenschaft durchgeführt. Diese Messungen bilden die Grundlage für ein umfassendes Bild der Expositionen von Dämpfen und Aerosolen aus Bitumen bei der Heißverarbeitung. Auf Basis dieser Messungen wurden die oben aufgeführten Grenzwerte auf einheitlich 10 mg/mł reduziert. Ausnahme hiervon waren Gussasphaltarbeitsplätze, die teilweise deutlich über dem Grenzwert lagen.

Für Gussasphaltanwendungen wurde der Grenzwert bis einschließlich 2007 ausgesetzt, allerdings nur mit der Vorgabe, die mit Gussasphalt arbeitenden Personen arbeitsmedizinisch intensiv zu betreuen und die Entwicklung von temperaturabgesenkten Gussasphalten zu fördern. In den vergangenen Jahre konnten zahlreichen positiven Erfahrungen beim Einbau von temperaturabgesenkten Gussasphalten gesammelt werden, so dass der Gesprächskreis Bitumen beschlossen hat, die Bauweise zum Stand der Technik zu erklären.

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